Brandschutz- Klinger

Brandschutzschulungen und Rauchmelder- Service

Im theoretischen Teil steht die Prävension und das Verhalten im Brandfall an erster Stelle.

Evakuierungsmaßnahmen sind ebenso ein wichtiger Teil der Schulung.

Zum Nachlesen bekommen Sie alles schriftlich für zu Hause.

Zum Schluss dürfen Sie zeigen, wass Sie gelernt haben und ein echtes Feuer löschen!

Wichtige Informationen zum Thema Brandschutzhelfer/-in:
Brandschutzmaßnahmen sind für jedes Unternehmen, egal wie groß, überlebenswichtig. Im Arbeitsschutzgesetz (ASR A2.2) und bei der Deutschen Gesetzlichen Unfall Versicherung (DGUV 205-023) finden Sie die Vorgaben, die jedes Unternehmen verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern zum Brandschutzhelfer/-in zu benennen. Im Falle eines Brandes ist Ihr Unternehmen besser geschützt, wenn Sie Mitarbeiter zum/zur Brandschutzhelfer/-in ausbilden lassen. Die DGUV hat zusammen mit verschiedenen Verbänden und Brandschutzvereinigungen die Ausbildungsinhalte für Brandschutzhelfer/-in Theorie und Praxis zusammengestellt.


Themen der Ausbildung:
Rechtsgrundlagen
Grundzüge des Brandschutzes
Betriebliche Brandschutzorganisation
Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
Gefahren durch Brände
Verhalten im Brandfall
Praktische Übung und Einweisung (Löschen eines Feuers)
Wichtig: ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens der Betriebsstätte!
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Kenntnisse der Brandbekämpfung, der Funktion/Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen, aber auch Kenntnisse der betrieblichen Brandschutzmaßnahmen und der betrieblichen Brandschutzorganisation vermittelt werden!

 

Rechtliche Grundlage für Brandschutzhelfern in Unternehmen:
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihren technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“.
Die Anzahl der Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei normaler Brandgefährdung (z. B. Büro) ist in der Regel ein Anteil von 5% ausreichend. Eine deutlich höhere Ausbildungsquote kann bei erhöhter Brandgefahr, eine hohe Anzahl von Besuchern, Mitarbeiter oder Kunden mit eingeschränkter Mobilität, usw. erforderlich sein.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),

§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.

§ 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Maßnahmen“.
Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeit sowie der Anzahl von Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung erforderlich sind.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Laut der DGUV Information 205-023 müssen Beschäftigte regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen sowie das Verhalten im Gefahrenfall unterwiesen werden.
Neue Mitarbeiter sind im Rahmen der Erstunterweisung über die wichtigsten betrieblichen Brandschutzaspekte zu informieren. Der Arbeitgeber hat eine
ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisungen und praktische Übungen mit dem Umgang von Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und Brandschutzhelfer zu benennen.

 

Schulungsort:
Brandschutz-Klinger
Reichenberger Straße 9
85276 Pfaffenhofen an der Ilm


Ab einer Teilnehmerzahl von 8-10 Personen biete ich Ihnen die Schulung gerne
bei Ihnen im Haus an.


Ihr Trainer Josef Klinger


Ausbilder für Brandschutzhelfer im Sinne der DGUV 205-023
Sachkundiger nach DIN 14406 Teil4 und befähigte Person nach TRBS 1203-3.2
Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN14676)